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Bayern verschärft Corona-Maßnahmen: Ziehen die anderen Bundesländer nach?

  • Veröffentlicht: 07.12.2020
  • 14:55 Uhr
  • Galileo
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© Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa

Nach 5 Wochen Teil-Lockdown bleiben die Corona-Infektionszahlen hoch. Die Rufe nach verschärften Corona-Maßnahmen für Hotspots werden lauter, erste Länder haben reagiert. Was gilt? Der Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Gipfel

  • Wie geht es weiter im Kampf gegen Corona? Bund und Länder haben beschlossen, den seit Anfang November geltenden Teil-Lockdown bis zum 10. Januar zu verlängern. Der Grund: Die Infektionszahlen bleiben hoch.

  • Politiker von Bund und Ländern fordern jetzt härtere Beschränkungen für Hotspots mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen. Das bayerische Kabinett hat bereits am Sonntag (6. Dezember) neue Maßnahmen beschlossen. Ziehen andere Bundesländer nach?

  • Welche Regeln gelten aktuell? Wie sieht's an Weihnachten und Silvester aus? Weiter unten findest du den Überblick.

  • Ein weiteres Treffen von Bund und Ländern noch vor Weihnachten steht im Raum. Bislang ist eine neue Ministerpräsidenten-Konferenz erst für den 4. Januar geplant.

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Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Seit 2. November gilt in Deutschland der Teil-Lockdown - Kneipen, Restaurants oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen eine weitere Zwangspause einlegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilte nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit, dass der geltende Teil-Lockdown bis 10. Januar verlängert wird.

Der Grund: Im Durchschnitt sei man laut Merkel noch weit vom Ziel entfernt, zu einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen zu kommen. Am Sonntag (6. Dezember) überschritten auch Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als die beiden Länder mit den geringsten Infektionszahlen den Schwellenwert.

Es gibt immer wieder Landkreise, die den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen überschreiten. Besonders betroffen aktuell: Sachsen.

Politiker von Bund und Ländern fordern jetzt härtere Beschränkungen für Hotspots mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen. Das bayerische Kabinett hat ja bereits neue Maßnahmen beschlossen.

Was ab Mittwoch in Bayern gilt:

⚠ Der Katastrophenfall wird ausgerufen.

🏠 Ausgangsbeschränkungen: Die Wohnung darf nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Dazu gehören der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Einkäufe, Besuche oder Joggen und Spazierengehen.

📈 In Hotspots mit einem Inzidenzwert größer als 200 gibt es zudem Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.

🍷 Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen.

👨‍🏫 Ab Jahrgangsstufe 8 gehen die Klassen in den Wechselunterricht, in Hotspots gibt es ab der 8. Klasse Distanzunterricht. Ausnahme: Abschlussklassen.

🤒 Die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen werden 2 Mal wöchentlich getestet.

💻 So viel Home Office wie möglich.

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Und die anderen Bundesländer?

💬 Sachsen: Laut Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) müsse "nachgesteuert" werden in den Hotspots. "Wir sprechen in der Regierung darüber, was es noch für Möglichkeiten gibt. Wir werden da sicherlich im Laufe dieser Woche auch noch weitere Entscheidungen treffen."

💬 Hessen: Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) glaubt, dass eine Ausgangssperre bei Inzidenzwerten über 200 notwendig sei.

💬 Thüringen: Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte: "Es wird keine Entlastungen für Weihnachten und Silvester geben." Am Dienstag soll das Kabinett darüber beraten.

💬 Saarland: Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) meint: "Eines ist doch klar: Wir dürfen kein Risiko eingehen, auch nicht an Silvester."

Bund-Länder-Runde noch vor Weihnachten?

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) zufolge werde man "wahrscheinlich" noch einmal eine Konferenz vor Weihnachten brauchen. Man müsse sich wohl noch einmal unterhalten, was an Weihnachten und insbesondere über Silvester stattfinde.

Das sieht auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach so. Aus seiner Sicht sollten die Geschäfte nach Weihnachten "mindestens 2 Wochen" schließen.

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Was gilt aktuell für Weihnachten und Silvester?

Weihnachtstage 🎄

Bund und Länder hatten vereinbart, bei Familientreffen vom 23. Dezember bis 1. Januar 10 Personen plus Kinder zuzulassen.

In Bayern beschloss das Kabinett jetzt, die geplanten Lockerungen nur noch vom 23. bis zum 26. Dezember aufrecht zu erhalten.

In Baden-Württemberg und Brandenburg werden die Corona-Maßnahmen ebenfalls unmittelbar nach den Weihnachtstagen wieder verschärft.

In der Berlin wird es wegen der hohen Infektionszahlen über Weihnachten und Silvester keine Lockerungen der Kontakt-Beschränkungen geben: Es bleibt bei maximal 5 Personen - Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

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Silvester 🎆

Silvester-Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen-Bildungen zu vermeiden. Welche Plätze das sind, bestimmen die Behörden vor Ort.

Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Böller zu verzichten - ein Verkaufs-Verbot ist aber nicht vorgesehen.

Was du vor den Feiertagen tun kannst

Um die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich zu halten, wird eine mehrtägige Selbstquarantäne vor Weihnachtsbesuchen empfohlen.

Die Ministerpräsidenten schlagen vor, das Zeit-Intervall einheitlich auf eine Regelzeit von 10 Tagen festzulegen. "Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich", heißt es im Beschluss.

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Kontaktbeschränkungen: Was aktuell deutschlandweit gilt

🏠 Alle sind aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.

🧑‍🤝‍🧑 Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt - in jedem Fall auf 5 Personen beschränkt. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 14 Jahren.

🏠 Auch auf nicht notwendige private Reisen oder touristische Tagestouren sollen die Bürger verzichten.

🚄 Für Menschen, die dennoch reisen müssen, sehen Bund und Länder mehr Platz in Zügen vor. Dafür sollen die Kapazitäten um mehr als 20 Millionen Platz-Kilometer pro Tag erhöht werden. Denkbar ist, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden.

💻 Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home Office zu ermöglichen. Außerdem sollen Arbeitgeber prüfen, ob Betriebe durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Regeln im Groß- und Einzelhandel

🏠 In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens 1 Person pro 10 Quadratmeter aufhalten.

🏪 In Shops mit mehr Verkaufsfläche ist höchstens 1 Person pro 20 Quadratmeter erlaubt.

🎁 Aufruf an alle: Weihnachts-Einkäufe sollten wir möglichst auch unter der Woche tätigen.

😷 Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor Einzelhandels-Geschäften und auf Parkplätzen.

Maskenpflicht in Bus, Bahn und Shops

In Bus und Bahn, im Handel sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt eine generelle Maskenpflicht. Genauso auch an Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten. Welche Orte das sind, legen die zuständigen Behörden fest.

Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss eine Maske getragen werden. Am jeweiligen Arbeitsplatz gilt das nicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu einer weiteren Person eingehalten werden kann.

Was ist an Schulen geplant?

♻ Ein großflächiger Wechsel-Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung darüber soll weiterhin vor Ort fallen. "Weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" sollen bei einem Infektions-Geschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche "schulspezifisch" umgesetzt werden, heißt es in dem Beschluss.

🏫 Sogenannter Hybrid-Unterricht wird nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen genannt. Zudem sollen solche Maßnahmen auf Schüler ab der 8. Klasse - ausgenommen der Abschlussklassen - beschränkt bleiben.

🏠 Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern sofort in eine 5-tägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit.

🤒 Im Beschluss-Papier heißt es weiter, die betroffenen Schüler sollen nach 5 Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle 3 Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt.

😷 In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen sollen Schüler ab der 7. Klasse künftig auch im Unterricht Maske tragen. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht eingeführt werden können.

Wie werden Risikogruppen besser geschützt?

Besonders gefährdete Menschen sollen künftig vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Dazu zählen 27,35 Millionen Menschen, darunter 23,7 Millionen Menschen ab 60, Menschen mit Vorerkrankungen, Risikoschwangerschaften oder Übergewicht. Ihnen werden laut Plan insgesamt 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ausgehändigt. Die Kosten übernimmt der Bund.

Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird es noch mehr.

Besuchen solltest du gefährdete Menschen nur dann, wenn du und deine Familienmitglieder frei von Symptomen seid und du dich seit einer Woche in keine Risiko-Situation begeben hast.

Was tun bei Krankheit?

Bei Erkältungs-Symptomen und insbesondere Husten und Schnupfen solltest du dich unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben.

Diese Symptome sind laut Robert Koch-Institut häufig bei einer Covid-19-Infektion.
Diese Symptome sind laut Robert Koch-Institut häufig bei einer Covid-19-Infektion.© Galileo

Darauf solltest du achten: 

  • Bleibe 5 bis 7 Tage bis zum Abklingen der Symptome in Quarantäne.
  • Achte darauf, die Distanz zu anderen Mitgliedern deines Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt zu wahren.
  • Die Krankschreibung sollte telefonisch erfolgen - du musst dafür nicht in der Praxis deines Hausarztes erscheinen.
  • Mit dem Arzt sollte auch geklärt werden, ob ein Corona-Test erforderlich ist.

Und was wird aus der finanziellen Unterstützung?

Die November-Hilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.

Vorgeschlagen wurde auch eine Verlängerung bis Mitte 2021 von Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Solo-Selbstständige und die Reisebranche - also Branchen, die absehbar in den kommenden Monaten weiterhin "erhebliche Einschränkungen" hinnehmen müssten.

Corona-Impfung: Merkel warnt vor zu hohen Erwartungen

Merkel warnt davor, anfangs zu hohe Erwartungen an Impfungen zu haben. Im 1. Quartal werde man wahrscheinlich rund 7 Millionen Impfdosen bekommen, und nötig seien 2 Impfungen in einem bestimmten zeitlichen Abstand.

Im 2. Quartal soll schon mehr Impfstoff zur Verfügung stehen und im 3. Quartal dann wahrscheinlich sehr viel.

Laut der dpa sind der EU Zulassungen für 2 Impfstoffe beantragt worden, einer vom Mainzer Unternehmens Biontech und seines US-Partners Pfizer sowie vom US-Konzern Moderna.

Hier findest du den vollständigen Beschluss

Der Beschluss von Bund und Ländern

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