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Pöbeln am Steuer

Beleidigungen im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen Autofahrern

  • Aktualisiert: 16.11.2023
  • 18:08 Uhr
  • Lars-Ole Grap
Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt und können teuer werden.
Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt und können teuer werden.© IMAGO/YAY Images

Ob üble Geste, Schimpfwörter oder Nötigung: Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt zu, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Unfall-Forschung der Versicherer zeigt. Oft handelt es sich bei aggressivem Verhalten sogar um Straftaten. Wir zeigen dir, was als Nötigung oder Beleidigung zählt und welche Konsequenzen drohen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die repräsentative Befragung der Unfall-Forschung der Versicherer zeigt, dass die Aggressivität im Straßenverkehr gestiegen ist. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, sich nach Ärger gelegentlich sofort im Verkehr abzureagieren - zum Beispiel durch zu schnelles Fahren.

  • Dabei ist das Auto kein geeigneter Ort, um Aggressionen loszuwerden. Beleidigungen oder Nötigung durch gefährliche Fahr-Manöver im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten.

  • Ein weiteres Problem: Die Selbst- und Fremdwahrnehmung liegen hier oft weit auseinander. Zwar wird Aggressivität von der überwiegenden Mehrheit als Problem im Straßenverkehr erkannt, man selbst bilde dabei aber die Ausnahme. 

Beleidigungen im Straßenverkehr: Das droht bei Schimpfwörtern und Co. 

Zum Gebrauch von Schimpfwörtern und beleidigenden Gesten findet sich nichts in der Straßenverkehrsordnung. Das hat einen einfachen Grund: Es handelt sich um Straftaten. Sie sind im Strafgesetzbuch (§ 185 StGB) festgeschrieben und gelten selbstverständlich auch im Straßenverkehr.

Beleidigungen werden definiert als herabwürdigende Äußerungen über eine bestimmte Person in Wort, Bild, Schrift oder Gestik. Das Gesetz sieht für Beleidigung eine Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr vor. Sollte es zusätzlich noch zu Handgreiflichkeiten kommen, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zwei Jahre.

Wie hoch die Geldstrafe genau ausfällt, ist nicht einheitlich festgelegt. Berechnet wird sie nach dem sogenannten Tagessatz. Das ist ein Dreißigstel deines Monatsnettoeinkommens, also rechnerisch der Betrag den du an einem Tag verdienst. Bei einer Verurteilung muss eine Person mit höherem Einkommen entsprechend mehr Geld bezahlen. In der Praxis schlägt eine Beleidigung im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen zu buche. Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro wurde die Strafe zwischen 1.000 bis 1.500 Euro ausmachen.

Was letztendlich als Beleidigung gewertet wird, entscheidet das Gericht. Ein gestreckter Mittelfinger, das Zeigen des "Vogels" und diverse Fäkal-Ausdrücke wurden schon mit hohen Geldstrafen belegt.

Wirst du im Straßenverkehr beleidigt und möchtest das anzeigen, dann solltest du Zeug:innen haben. Ohne Beweise steht vor Gericht Aussage gegen Aussage. Solche Strafverfahren laufen dann oft ins Leere.

Punkte in Flensburg gibt es seit 2014 für Beleidigungen im Straßenverkehr nicht mehr. Diese zusätzliche Bestrafung entfiel mit der Reform der Straßenverkehrsordnung.

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Nötigung im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen

Nötigung im Straßenverkehr kann viele Gesichter haben: drängeln, aufblenden, schneiden. Nötigung bedeutet im Sinn des Strafgesetzes, dass eine bestimmte Handlung durch die Anwendung oder Androhung rechtswidriger Mittel erzwungen wird. Es entsteht also eine Zwangs-Situation, die dich zu einem bestimmten Verhalten aus Angst nötigt.

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Lichthupe und dichtes Auffahren: Was gilt als Straftat?

Nicht jedes Drängeln oder Aufblenden gilt als Nötigung. Hier der Unterschied: Fährt dir auf der Autobahn zum Beispiel jemand zu dicht auf, ist das nicht erlaubt und kann weitreichende Folgen von einem Bußgeld bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot haben. Eine Nötigung wird es erst dann, wenn du etwa durch längeres sehr dichtes Auffahren mit ständigem Aufblenden der Lichthupe oder Hupen unter massiven Druck gesetzt wirst und dich aus Angst genötigt fühlst, die Spur zu wechseln.

Ob ein falsches oder sogar riskantes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft wird, entscheiden Gerichte. Dabei wird das Motiv der Fahrerin oder des Fahrers und das Verhalten in der konkreten Situation betrachtet. 

Vor Gericht wurden Personen schon wegen Nötigung verurteilt, weil sie ...

  • ... über einen längeren Zeitraum drängelten, sehr dichtes auffuhren und mit der Lichthupe aufblendeten
  • ... andere Fahrer:innen abrupt, grundlos und absichtlich ausbremsten
  • ... den Überhol-Vorgang anderer Fahrer:innen vorsätzlich verhinderten
  • ... andere Fahrer:innen durch Anfahren von Fahrzeugen oder Personen dazu zwangen eine Parklücke frei zu machen
  • ... eine Straßen blockiert haben und sich in Folge ein Staus gebildet hat
  • ... sich auf die Motorhaube geworfen haben, um die Weiterfahrt eines anderen Fahrzeugs zu verhindern

Nötigung im Straßenverkehr führt oft zu einer Geldstrafe, die wie bei Beleidigungen anhand der Tagessätze des Nettomonatsgehaltes berechnet wird. Strafen im vierstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Zusätzlich droht ein Fahrverbot und in schweren Fällen oder bei Wiederholung der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe. Wie auch bei Beleidigungen sind Zeug:innen hilfreich, um notwendige Beweise vor Gerichten geltend zu machen.

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