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Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Joko und Klaas Live“

  • Veröffentlicht: 21.06.2019
  • 09:33 Uhr
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§ 1 Anwendungsbereich und Veranstalter

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(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel "Joko und Klaas Live" (nachfolgend "Gewinnspiel") sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie ergänzenden Hinweisen in der am 19.06.2019 in der Zeit von 20:15 bis 20:30 über den TV-Sender ProSieben ausgestrahlten TV-Sendung "Joko und Klaas 15 Minuten" (nachfolgend "Sendung"). Jeder Teilnehmer akzeptiert mit seiner Teilnahme diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle ggf. gesondert bekannt gemachten besonderen Teilnahmebedingungen oder Regeln des Gewinnspiels.

(2) Das Gewinnspiel wird von der Florida Entertainment GmbH, Cuvrystraße 3-4, 10997 Berlin (nachfolgend  "Veranstalter")  in Kooperation mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, welche die Sendezeit  zur Verfügung stellt (nachfolgend "Partner"), auf den von dem Partner verantworteten TV-Sendern und/oder sonstigen Medienangeboten durchgeführt.

§ 2 Zur Teilnahme berechtigte Personen

(1) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

(2) Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind nur natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insoweit behält sich der Veranstalter die Abfrage des Alters der Gewinnspielteilnehmer vor. Pro Teilnehmer ist nur eine Teilnahme möglich. An Personen, die das jeweils gültige Mindestalter nicht erreicht haben, erfolgt keine Gewinnausschüttung. Alle Mitarbeiter des Veranstalters, des Partners, als auch alle Mitarbeiter der ProSiebenSat.1-Group, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider sowie von weiteren beteiligten Unternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie jeweils deren Angehörige und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht möglich.

(3) Die Teilnahme ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern des Veranstalters oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen; ausgeschlossen sind auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder die unwahre Angaben zu ihrer Person machen.

(3) In den vorgenannten Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden

§ 4 Durchführung und Abwicklung

 

(1) Für das Gewinnspiel existiert ein Teilnahmezeitraum, beginnend ab Erstausstrahlung der Sendung. Dieser endet mit erster Erstehung des Gewinnes durch den ersten Teilnehmer am jeweiligen Spielort oder Ablauf der vorgegebenen Zeit. Der Veranstalter informiert beim Gewinnspiel über den Teilnahmezeitraum in der Sendung. Ist der Teilnahmezeitraum beendet, können nach diesem Zeitpunkt eingehende Teilnahmen bei dem Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden. Je nach Teilnahmeweg können dennoch Kosten für den Teilnehmer entstehen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

(2) Pro Gewinnspielspielort ist bei dem Gewinnspiel nur ein Gewinn für jeweils einen Teilnehmer möglich.

Der schnellste Gewinner wird durch folgende in der Sendung bekannt gegebenen Gewinnbedingungen ermittelt.

Es besteht in vier Spielorten die Möglichkeit, jeweils einen Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro zu gewinnen: Hamburg, Berlin, Köln und München. Die genauen Standorte werden zu Beginn der Sendung durch die Moderatoren bekannt gegeben.

Der Gewinner ist jeweils der Teilnehmer, der sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Der Teilnehmer muss sich innerhalb der in der Sendung durch die Moderatoren vorgegebenen Zeit

  1. an einem der vier Spielorte einfinden;
  2. sich auf der zuvor im Bild gezeigten Parkbank vollständig auf das sich neben dem geldübergebenden Ansprechpartner befindliche Kissen setzen;
  3. dem auf der Parkbank sitzenden Ansprechpartner laut und deutlich das Losungswort "Ich liebe Fernsehen!" sagen.

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen alle drei Punkte vollständig erfüllt werden. Pro Spielort kann es nur jeweils einen Gewinner geben.

Das Spiel endet nach Ablauf des von den Moderatoren vorgegebenen Zeitraums, spätestens jedoch mit Ablauf der Sendezeit (20:30 Uhr).

Ob der Teilnehmer gewonnen hat, entscheidet sich live in der Sendung.

(3) Der Geldgewinn wird nach dem Gewinnen des Spiels persönlich in bar durch einen Mitarbeiter des Veranstalters an den jeweiligen Gewinner ausgehändigt (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises). Der Gewinner wird den Erhalt des Gewinns vor Ort dem Produktionsteam bestätigen.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus organisatorischen (z.B zu hoher Teilnehmeranzahl die zu einer Gefahr für Leib und/oder Leben führen), technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

(6) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Vor- und gekürzten Nachnamens im Zusammenhang des Gewinnspiels und Gewinns einverstanden, sofern er einer Nutzung seines vollen Nachnamens nicht anderweitig (konkludent) zugestimmt hat.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Veranstalter und Partner wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Sämtliche Folgekosten der Gewinne sind vom Gewinner selbst zu tragen. Eine Kostentragung durch den Veranstalter oder Partner ist in keinem Fall möglich.

(3) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem Gewinn haftet der Veranstalter und Partner nicht.

 

(4) Die Haftung des Veranstalters und Partners für falsche Aussagen im Rahmen des Gewinnspiels ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Haftung des Veranstalters und Partners ist im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Veranstalter haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen.

(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

§ 6 Sonstiges

(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

(3) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mehr Informationen
"Joko und Klaas gegen ProSieben" 2024, Staffel 7, Folge 1, Folge 49, Joko Winterscheidt Klaas Heufer-Umlauf, Steven Gätjen
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